744 0 Metallverbindung KFO

Kategorie
Teil 7 Kieferorthopädie
Nummern
BEL-Nr.
744 0
Leistungsinhalt
  • Lötung je Verbindungsstelle,
  • auch bei Wiederherstellungsmaßnahmen und/oder Erweiterungen
Beachte
  • auf KFO Technik beschränkt
  • an festsitzenden und herausnehmbaren Geräten möglich
  • Lötmaterial darf nicht zusätzlich berechnet werden

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten. 
Höchstpreis Fremdlabor
11.39€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Region
  • Herstellungsort: 
  • Eigenlabor (Name des ZT), 
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 744 0 ist je Verbindungsstelle, auch bei Wiederherstellung und/oder Erweiterung, abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:


Besteht zwischen der Anzahl der abgerechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der abgerechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) auf der einen Seite und der abgerechneten Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) auf der anderen Seite ein zwingender Zusammenhang?

  • Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist die L-Nr. 744 0 ,Metallverbindung‘ je Verbindungsstelle abrechnungsfähig.
  • Zwischen der Anzahl der berechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der berechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) sowie der Anzahl der Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) besteht kein zwingender Zusammenhang.
  • Der Verschluss eines Bandes ist ebenfalls nach L-Nr. 744 0 abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen