Leistungsinhalt
- Lötung je Verbindungsstelle,
- auch bei Wiederherstellungsmaßnahmen und/oder Erweiterungen
Beachte
- auf KFO Technik beschränkt
- an festsitzenden und herausnehmbaren Geräten möglich
- Lötmaterial darf nicht zusätzlich berechnet werden
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
11.39€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Region
- Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT),
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 744 0 ist je Verbindungsstelle, auch bei Wiederherstellung und/oder Erweiterung, abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Besteht zwischen der Anzahl der abgerechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der abgerechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) auf der einen Seite und der abgerechneten Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) auf der anderen Seite ein zwingender Zusammenhang?
- Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist die L-Nr. 744 0 ,Metallverbindung‘ je Verbindungsstelle abrechnungsfähig.
- Zwischen der Anzahl der berechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der berechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) sowie der Anzahl der Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) besteht kein zwingender Zusammenhang.
- Der Verschluss eines Bandes ist ebenfalls nach L-Nr. 744 0 abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen