864 0 KFO-Basis erneuern

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
864 0
Leistungsinhalt

vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung der Halte-, Dehn- und/oder Regulierungselemente

Beachte
  • je Basis 1 x abrechenbar
    nur die Basiserneuerung löst nicht die BEMA Nr. 125 und BEL-Nr.  861 0 aus
  • zusätzliche Leistungen der Instandsetzung/Wiederherstellung/Erweiterung, sind diese separat berechenbar nach 861 0, 862 0, 863 0, 802 1 - 802 7
  • bei erforderlichem Gegenkiefermodell kann die  BEL- Nr  001 0 (Modell) und die 011 2 (Foxator ) berechnet werden. Die Berechnung des Mittelwertartikulators (012 0) ist ausgeschlossen.

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • betroffener Kiefer, Art des Gerätes
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • je KFO-Basis einmal abrechenbar.
  • ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 861 0, 862 0 und 863 0.
  • Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 0 und 011 2, nicht jedoch nach L-Nr. 012 0 abrechenbar.
Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
     
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  1. Aus systematischen Gründen wird die BEL-Nr. 811 0 KFO-Basis erneuern BEL II - 2006 zur BEL-Nr. 864 0 im BEL II - 2014 (Einordnung aller KFO-Erneuerungen und Instandsetzungen am Ende der 800er Gruppe).
Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Die L-Nr. 864 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis bei Erhaltung der herausgelösten Halte-, Dehn- und Regulierungselemente.


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 864 0 ist je KFO-Basis einmal abrechenbar.

Die L-Nr. 864 0 ist keine Instandsetzung im Sinne der L-Nrn. 861 0, 862 0 und 863 0.

Für die Fixierung der Bisslage mit einem zweiten Modell und dem Einstellen in einen Fixator, sind die L-Nrn. 001 0 und 011 2, nicht jedoch nach L-Nr. 012 0 abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen