24b Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungenn

Kategorie
Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten
Nummern
BU Nr.
24a
Grundlegendes
Beschreibung

Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen

zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 oder nach Nr. 23 zusätzlich

- nicht bei provisorischen Prothesen -

Leistung

Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen

Betrag
88.56€
Abrechnungsart
BU