Grundlegendes
Beschreibung
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24
nach Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse
- Halbe Gebühr nach Nr. 15 oder 16
Leistung
Enden die Leistungen nach weiteren Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig (Nr. 15, 16, 17-24)
Abrechnungsart
BU