Anwendung eines Halimeters

Kategorie
A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Beschreibung

Anwendung eines Halimeters gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung:

Der Halimeter misst die Menge flüchtiger Schwefelverbindungen, die sich in der ausgeatmeten Atemluft befinden.

Allgemeine Leistungen
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