Ausgliederung eines Vollbogens

Kategorie
G. Kieferorthopädische Leistungen
Beschreibung

Ausgliederung eines Vollbogens entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ, gemäß GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

In der GOZ ist unter der Gebührennummer 6150 zwar die Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend (Vollbogen), beschrieben, dessen Ausgliederung ist hingegen nicht abgebildet.

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