Grundlegendes
Beschreibung
Ausgliederung Teilbogen entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ, gemäß GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
In der GOZ ist unter der Gebührennummer 6140 zwar die Eingliederung eines Teilbogens beschrieben, dessen Ausgliederung ist hingegen nicht abgebildet.
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
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