Grundlegendes
Beschreibung
Aushändigung des Status auf Wunsch des Patienten gemäß § 6 Abs.1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. 4030 Beseitigung von scharfen Zahnkanten
Behandlungsbereich
Parodontologie
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Beschluss 57
Die Ausfertigung des Formblattes für den Zahlungspflichtigen kann nach Auffassung der BZÄK, des PKV-Verbandes und der Beihilfeträger mit der GOZ-Nr. 4030 analog berechnet werden. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „4030a“ mit der Beschreibung „Ausferti-gung PAR-Formblatt“.
Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen