Grundlegendes
Beschreibung
Chirurgische Einordnung eines Zahnes gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Ein (teil-)luxierter und/oder dislozierter Zahn kann chirurgisch wieder eingeordnet und mit einfachen Maßnahmen fixiert werden.
Behandlungsbereich
Chirurgie
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
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