Chirurgische Einordnung eines Zahnes

Kategorie
G. Kieferorthopädische Leistungen
Beschreibung

Chirurgische Einordnung eines Zahnes gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Ein (teil-)luxierter und/oder dislozierter Zahn kann chirurgisch wieder eingeordnet und mit einfachen Maßnahmen fixiert werden.

Chirurgie
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen