Grundlegendes
Beschreibung
Demontage/Remontage bedingt lösbarer Sekundär-/Tertiärstrukturen, je Implantat gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Bei verschraubten Zahnersatzversorgungen auf Implantaten kann es erforderlich sein, die lösbaren Sekundär-/Tertiärstrukturen z.B. zur Durchführung von Reinigungs- und Pflegemaßnahmen abzunehmen und später wieder zu befestigen.
Behandlungsbereich
Zahnersatz
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
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