Entfernen einer alten Wurzelfüllung/Wurzelkanalobturation

Kategorie
C. Konservierende Leistungen
Beschreibung

Entfernen einer alten Wurzelfüllung/Wurzelkanalobturation gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX ( Text der Originalposition )


Erläuterung

Um einen Wurzelkanal zur Aufnahme einer Wurzelfüllung fachgerecht aufbereiten zu können, ist es im Einzelfall erforderlich, dort befindliche hinderliche Obturationen, wie z.B. Kalzifikationen, Dentikel oder alte Wurzelfüllungen, zuvor zu entfernen.

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