Entfernen einer Glattflächenversiegelung

Kategorie
G. Kieferorthopädische Leistungen
Beschreibung

Entfernung einer Glattflächenversiegelung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX  (Text der Originalposition)

Erläuterung

In bestimmten Fällen kann es im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Maßnahmen notwendig sein, eine vorhandene Glattflächenversiegelung zu entfernen.

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