Extrusion frakturierter/zerstörter Zahn als selbständige Leistung

Kategorie
G. Kieferorthopädische Leistungen
Beschreibung

Extrusion frakturierter/zerstörter Zahn als selbständige Leistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Bemerkung

Bei der Extrusion werden Zähne mit relativ großen Zugkräften innerhalb von kurzer Zeit mit Hilfe von Gummizügen auf die gewünschte Länge herausgezogen. Danach werden sie an den Nachbarzähnen fixiert und anschließend endgültig versorgt.

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