Grundlegendes
Beschreibung
Individualisierte Coverdenture-Prothese bei nicht versorgten Restzähnen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Bemerkung
Kommentar BZÄK: Cover denture Prothesen bei vorhandener Restbezahnung entsprechen nicht dem Leistungsinhalt der GOZ-Nr.5220 / GOZ-Nr.5230, da kein zahnloser Kiefer vorliegt. Derartige Prothesen sind daher analog zu berechnen.
Behandlungsbereich
Zahnersatz/andersartige Versorgung
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen