Kontrolle des Übungserfolges, mehr als dreimal innerhalb eines Jahres

Kategorie
B. Prophylaktische Leistungen
Beschreibung

Kontrolle des Übungserfolges, mehr als dreimal innerhalb eines Jahres gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Im Rahmen der Betreuung besonders problematischer Behandlungsfälle kann die Kontrolle des Übungserfolges nach vorheriger Motivation und Instruktion durchaus häufiger als dreimal innerhalb eines Kalenderjahres notwendig sein.

 

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