Grundlegendes
Beschreibung
Kontrolle des Übungserfolges, mehr als dreimal innerhalb eines Jahres gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Im Rahmen der Betreuung besonders problematischer Behandlungsfälle kann die Kontrolle des Übungserfolges nach vorheriger Motivation und Instruktion durchaus häufiger als dreimal innerhalb eines Kalenderjahres notwendig sein.
Behandlungsbereich
Prophylaxe
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
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