Kontrolle eines Medikamententrägers

Kategorie
H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
Beschreibung

Kontrolle eines Medikamententrägers, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)


Erläuterung

Die Anwendung von Medikamenten mittels individuell gefertigtem Medikamententräger dient der Kariesvorbeugung oder der minimalinvasiven initialen Kariesbehandlung.

Schienen und Aufbissbehelfe
Analogleistung
GOZ
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