Lokale Fluoridierung, mehr als viermal innerhalb eines Jahres

Kategorie
B. Prophylaktische Leistungen
Beschreibung

Lokale Fluoridierung, mehr als viermal innerhalb eines Jahres gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Im Rahmen der Betreuung besonders problematischer Behandlungsfälle kann die lokale Fluoridierung durchaus häufiger als viermal innerhalb eines Kalenderjahres notwendig sein.

 

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