Grundlegendes
Beschreibung
Lokale Fluoridierung, mehr als viermal innerhalb eines Jahres gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Im Rahmen der Betreuung besonders problematischer Behandlungsfälle kann die lokale Fluoridierung durchaus häufiger als viermal innerhalb eines Kalenderjahres notwendig sein.
Behandlungsbereich
Prophylaxe
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
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