Grundlegendes
Beschreibung
Materialtestung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr.XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Unter Materialtestung versteht man in der Zahnmedizin Verfahren, mit denen, in der Regel vor der Inkorporation von Fremdmaterial in die Mundhöhle eines Patienten, die Verträglichkeit des zahnärztlichen Materials bei diesem Patienten individuell getestet wird.
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen