Nichtchirurgische, subgingivale Instrumentierung mehrwurzeliger Zahn

Kategorie
E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Beschreibung

Nichtchirurgische, subgingivale Instrumentierung mehrwurzeliger Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. 2197 adhäsive Befestigung

Parodontologie
Kommentartext

Beschluss 56. Lokalisierte subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen in der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)
Die subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen im Rahmen einer Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und DGZMK ist eine selbstständige, nicht in der GOZ beschriebene Leistung. Die Leistung ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr  die GOZ-Nr. 2197a für den mehrwurzeligen Zahn. Um Erstattungs-schwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben:  „2197a“ mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – UPT“. Die GOZ-Nrn. 4070 bzw. 4075 sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Entfernung der gingivalen/supragingivalen weichen und harten Beläge ist originär nach der GOZ zu be-rechnen.

Analogleistung
GOZ
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