Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch

Kategorie
E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Beschreibung

Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) gemäß § 6 Abs.1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.2110 plastische Füllung, mehr als dreiflächig

Parodontologie
Kommentartext

Beschluss 58:
Qualifiziertes parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) zum perso-nalisierten Behandlungsplan
Das qualifizierte parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch zum personalisierten Behandlungsplan in der 1. Therapiestufe gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und der DGZMK ist analog berechnungsfähig. Die Leistung umfasst die Aufklärung über:

  • Diagnose,
  • Gründe der Erkrankung,
  • Risikofaktoren,
  • Therapiealternativen,
  • zu erwartende Vor- und Nachteile der Behandlung
  • die Option, die Behandlung nicht durchzuführen


sowie die Erläuterung des personalisierten Therapieplanes einschließlich notwendiger Verhaltensänderungen und allgemeinmedizinischer Wechselwirkungen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2110. Die Leistung ist einmal je Parodontitis-Behandlungsstrecke berechnungsfähig. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „2110a“ mit der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“. Andere Gesprächs- und Beratungsleistungen sind daneben nicht berechnungsfähig.

Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Analogleistung
GOZ
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