PZR an bedingt lösbaren Sekundär-/Tertiärstrukturen nach Demontage, je Implantat

Kategorie
B. Prophylaktische Leistungen
Beschreibung

PZR an bedingt lösbaren Sekundär-/Tertiärstrukturen nach Demontage, je Implantat gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Hierunter ist die professionelle Zahnreinigung an implantologisch-prothetischen Konstruktionen zu verstehen, die nicht fest zementiert sind. Diese können unter bestimmten Bedingungen abgenommen, gereinigt und später wieder eingegliedert werden.

 

 

Prophylaxe
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