Reinigung und Eingliederung einer Prothese nach Prothesenreinigung und Politur

Kategorie
B. Prophylaktische Leistungen
Nummern
Analognummer
REPro
Beschreibung

Reinigung und Eingliederung einer Prothese nach Prothesenreinigung und Politur gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)


Erläuterung

Neben professionellen Zahnreinigungsmaßnahmen an Zähnen, Implantaten und Brückengliedern ist auch die professionelle Reinigung von Prothesen und Teilprothesen sinnvoll.

Prophylaxe
Analogleistung
GOZ
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