Umarbeiten einer Ankerkrone zum Brückenglied nach Entfernung des Zahnes unter Erhalt der Brücke ohne Abnahme im direkten Verfahren

Kategorie
F. Prothetische Leistungen
Beschreibung

Umarbeiten einer Ankerkrone zum Brückenglied nach Entfernung des Zahnes unter Erhalt der Brücke ohne Abnahme im direkten Verfahren gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)

Zahnersatz
Kommentartext

Beschluss 27. Die Entfernung einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahnes (Wurzelampu-tation) unter Belassung der klinischen oder prothetischen Krone stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Er-wägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr – je nach Aufwand – die GOZ-Nr. 3110, 3120 oder 3130 für angemessen.

Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Analogleistung
GOZ
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