Grundlegendes
Beschreibung
Umarbeiten einer Ankerkrone zum Brückenglied nach Entfernung des Zahnes unter Erhalt der Brücke ohne Abnahme im direkten Verfahren gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)
Behandlungsbereich
Zahnersatz
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Beschluss 27. Die Entfernung einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahnes (Wurzelampu-tation) unter Belassung der klinischen oder prothetischen Krone stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Er-wägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr – je nach Aufwand – die GOZ-Nr. 3110, 3120 oder 3130 für angemessen.
Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
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