Grundlegendes
Beschreibung
Wiederbefestigen eines Stiftaufbaus gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
z.B. durch mechanische Beanspruchung kann es zur Lockerung eines definitiv befestigten Stiftaufbaus kommen. In bestimmten Fällen kann dieser nach Vorbereitung des entsprechenden Zahnes sowie des gelösten Stiftaufbaus erneut befestigt werden.
Behandlungsbereich
Füllungen
Abrechnungsart
Analogleistung
GOZ
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