Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten provisorischen Krone

Kategorie
F. Prothetische Leistungen
Beschreibung

Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten provisorischen Krone gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.XXXX (Text der Originalleistungsposition)

Zahnersatz
Kommentartext

Beschluss 16. Die Wiedereingliederung (inklusive Säuberung, ggf. Wiederanpassung) andernorts angefertigter direkter oder laborgefertigter Provisorien ist analog zu berechnen. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2260 für angemessen.

Kommentarquelle
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Analogleistung
GOZ
Privat abrechnen