Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
15-jähriger Patient mit fehlenden Zähnen 21,11, wird versorgt mit Adhäsiv-Freiendbrücken mit Metallgerüst, 12,22 werden nicht präparariert
TP | ||||||||||||||||
R | A | ABV | ABV | A | ||||||||||||
B | f | f | ||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterial, Bissmaterial
zahntechnische Leistungen nach
BEL II:
2x 0010 Modell
1x 0120 Einstellen im Mittewlwertartikulator
1x 0211 Individueller Löffel
1x 0051 Sägemodell
2x 1023 Flüge für Adhäsivbrücke, je Flügel
2x 1550 Konditionierung je Flügel/Zahn
2x 1100 Brückenglied, Metall
2x 1620 vestibuläre Verblendung Keramik
4x 9700 Verarbeitungsaufwand NEM
ggf. Versandkosten bei Fremdlabor
Hinweise zur Abrechnung
Löst Festzuschuss 2.2 und 2x 2.7 aus, entspricht der Regelversorgung
CAVE: Bei einflügeligenAdhäsivbrücken zum Ersatz eines Schneidezahns sollte der an das Brückenglied der Adhäsivbrücke angrenzende Zahn, der nicht Träger eines Flügels ist, nicht überkronungsbedürftig (Befund ww) und nicht mit einer erneuerungsbedürftigen Krone (Befund kw) versorgt sein.
Zahnersatz-Richtlinie Nr. 24
Bei Versicherten, die das 14. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, können zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen bei ausreichendem oralen Schmelzangebot der Pfeilerzähne eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln oder zwei einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst mit je einem Flügel angezeigt sein.