direkte und indirekte Überkappungen der Zähne 34-36 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Konservierende Leistungen

Abrechnungsbereiche

BEMA
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Behandlungsfall: Patient kommt mit Beschwerden in die Sprechstunde.

04.06.: Nach einer symptombezogenen Untersuchung brauchen die Zähne 34, 35 und 36 eine Füllungstherapie. Eine Vitalitätsprüfung der drei Zähne erfolgt positiv. Leitungsanästhesie und anlegen eines Kofferdams.

  • Zahn 34 hat eine ausgedehnte tiefe Kavität mesio-okklusal-distal die eine punktuelle Eröffnung der Pulpa zur Folge hat. Der Zahn wird mit einer Überkappung und einer anschließenden plastischen Füllung versorgt. Der Zahn 34 hat noch eine zweite Kavität cervikal die aufgrund der einer Caries profunde eine indirekte Überkappung notwendig macht. Dieser Zahn wird anschließend auch mit einer plastischen Füllung versorgt.
  • Zahn 35 hat zwei kleine aber sehr tiefe Kavität okklussal und cervial welche beide mit je einer indirekten Überkappung versorgt werden. Aufgrund von schmerzen wurde in Absprache mit dem Patienten einem temporären speicheldichten Verschluss gemacht.
  • Zahn 36 hat eine sehr tiefe Kavitäten mesio-okklussal und cervikal die aufgrund der punktuellen Eröffnung der Pulpa schmerzen macht. In Absprache mit dem Patienten wird hier nur die direkte Überkappung und je ein temporärer speicheldichter Verschluss gemacht.

14.06.: Patient kommt zur Weiterbehandlung, aktuell keine Schmerzen an den behandelten Zähnen.

  • Vitalitätsprüfung der Zähne 34-36 (Ergebnis: positiv), Leitungsanästhesie, Provisorischer Verschluss an den Zähnen 35 und 36 wird entfernt und die Kavität gereinigt. Überkappungen sehen gut aus.
  • alle Kavitäten an den Zähnen 35 und 36 werden mit plastischen Füllungen versorgt.
DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
04.06.BEMA
Ä1
Beratung, auch fernmündlich199
04.06.34-36BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne166
04.06.34-36BEMA
41a
Leitungsanästhesie 11212
04.06.34-36BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Kofferdam)11010
04.06.34BEMA
25
Indirekte Überkappung 166
04.06.34BEMA
13a
Füllung einflächig - cervikal13232
04.06.34BEMA
26
Direkte Überkappung166
04.06.34BEMA
13c
Füllung dreiflächig - mesial-okklusal-distal14949
04.06.35BEMA
25
indirekte Überkappungen zur Erhaltung der Pulpa, einschließlich provisorischen Verschlüssen - okklusal und cervikal2612
04.06.36BEMA
26
Direkte Überkappungen, je Zahn mit provisorischen Verschlüssen - mesio-okklusal und cervikal166
14.06.34-36BEMA
8
Vitalitätsprüfung der Zähne 166
14.06.35, 36BEMA
41a
Leitungsanästhesie11212
14.06.35BEMA
13a
Füllung einflächig - okklusal13232
14.06.35BEMA
13a
Füllung einflächig - cervikal13232
14.06.36BEMA
13b
Füllung zweiflächig - mesial-okklusal13939
14.06.36BEMA
13a
Füllung einflächig - cervikal13232
Gesamt: 301

Hinweise zur Abrechnung

  • In der Leistungsbeschreibung der BEMA-Pos. 25 und 26 ist der prov. Verschluss enthalten und kann daher nicht gesondert berechnet werden.
  • In anderen Fällen ist der prov. Verschluss auch nur berechnungsfähig, wenn feststeht, dass der behandelnde Zahnarzt die endgültige Füllung nicht legen wird (z. B. im Notdienst).
  • Die BEMA-Pos. 25 (cp) ist je Kavität, die BEMA-Pos. 26 (P) ist je Zahn berechnungsfähig. Auch können die BEMA-Pos. 25 (cp) in Kombination mit der BEMA-Pos. 26 (P) an einem Zahn abgerechnet werden, wenn es sich getrennte Kavitäten handelt.

 

 

Auszug aus den Richtlinien

Bei Erhaltung der Zähne durch Methoden der Pulpaüberkappung (und Wurzelkanalbehandlung) soll in angemessenen Zeitabständen eine klinische und ggf. eine Sensibilitätsprüfung- bzw. röntenologische Kontrolle des Heilerfolges durchgeführt werden.