direkte und indirekte Überkappungen der Zähne 34-36 - GKV

Kategorie
Konservierend
Fallbeschreibung / Dokumentation

Behandlungsfall: Patient kommt mit Beschwerden in die Sprechstunde.

04.06.: Nach einer symptombezogenen Untersuchung brauchen die Zähne 34, 35 und 36 eine Füllungstherapie. Eine Vitalitätsprüfung der drei Zähne erfolgt positiv. Leitungsanästhesie und anlegen eines Kofferdams.

  •    Zahn 34 hat eine ausgedehnte tiefe Kavität mesio-okklusal-distal die eine punktuelle Eröffnung der Pulpa zur Folge hat. Der Zahn wird mit einer Überkappung und einer anschließenden plastischen Füllung versorgt. Der Zahn 34 hat noch eine zweite Kavität cervikal die aufgrund der einer Caries profunde eine indirekte Überkappung notwendig macht. Dieser Zahn wird anschließend auch mit einer plastischen Füllung versorgt.
  •  Zahn 35 hat zwei kleine aber sehr tiefe Kavität okklussal und cervial welche beide mit je einer indirekten Überkappung versorgt werden. Aufgrund von schmerzen wurde in Absprache mit dem Patienten einem temporären speicheldichten Verschluss gemacht.
       Zahn 36 hat eine sehr tiefe Kavitäten mesio-okklussal und cervikal die aufgrund der punktuellen Eröffnung der Pulpa schmerzen macht. In Absprache mit dem Patienten wird hier nur die direkte Überkappung und je ein temporärer speicheldichter Verschluss gemacht.

 

14.06.: Patient kommt zur Weiterbehandlung, aktuell keine Schmerzen an den behandelten Zähnen.

  •    Vitalitätsprüfung der Zähne 34-36 (Ergebnis: positiv), Leitungsanästhesie, Provisorischer Verschluss an den Zähnen 35 und 36 wird entfernt und die Kavität gereinigt. Überkappungen sehen gut aus.
  •    alle Kavitäten an den Zähnen 35 und 36 werden mit plastischen Füllungen versorgt.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Konservierende Leistungen
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
04.06. N/A

Beratung, auch fernmündlich

1
04.06. 34-36 BEMA
8

Sensibilitätsprüfung der Zähne

1
04.06. 34-36 BEMA
41a

Leitungsanästhesie 

1
04.06. 34-36 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Kofferdam)

1
04.06. 34 BEMA
25

Indirekte Überkappung 

1
04.06. 34 BEMA
13a

Füllung einflächig - cervikal

1
04.06. 34 BEMA
26

Direkte Überkappung

1
04.06. 34 BEMA
13c

Füllung dreiflächig - mesial-okklusal-distal

1
04.06. 35 BEMA
25

indirekte Überkappungen zur Erhaltung der Pulpa, einschließlich provisorischen Verschlüssen  - okklusal und cervikal

2
04.06. 36 BEMA
26

Direkte Überkappungen, je Zahn mit provisorischen Verschlüssen  -  mesio-okklusal und cervikal

1
14.06. 34-36 BEMA
8

Vitalitätsprüfung der Zähne 

1
17.06. 35, 36 BEMA
41a

Leitungsanästhesie

1
14.06. 35 BEMA
13a

Füllung einflächig - okklusal und cervical

2
14.06. 35 BEMA
13a

Füllung einflächig - cervikal

1
14.06. 36 BEMA
13b

Füllung zweiflächig - mesial-okklusal

1
14.06. 36 BEMA
13a

Füllung einflächig - cervikal

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  •     In der Leistungsbeschreibung der BEMA-Pos. 25 und 26 ist der prov. Verschluss enthalten und kann daher nicht gesondert berechnet werden.
  •   In anderen Fällen ist der prov. Verschluss auch nur berechnungsfähig, wenn feststeht, dass der behandelnde Zahnarzt die endgültige Füllung nicht legen wird (z. B. im Notdienst).
  •  Die BEMA-Pos. 25 (cp) ist je Kavität, die BEMA-Pos. 26 (P) ist je Zahn berechnungsfähig. Auch können die BEMA-Pos. 25 (cp) in Kombination mit der BEMA-Pos. 26 (P) an einem Zahn abgerechnet werden, wenn es sich getrennte Kavitäten handelt.

 

Auszug aus den Richtlinien

Bei Erhaltung der Zähne durch Methoden der Pulpaüberkappung (und Wurzelkanalbehandlung) soll in angemessenen Zeitabständen eine klinische und ggf. eine Sensibilitätsprüfung- bzw. röntenologische Kontrolle des Heilerfolges durchgeführt werden.