Fallbeschreibung / Dokumentation
Mithilfe von speziellen Papierspitzen, die in die Zahnfleischtasche "getaucht" werden, wird eine Probe entnommen. Diese wird sorgfältig verpackt und ins Fachlabor geschickt.
Das Fachlabor bestimmt die Keimarten, die in der Zahnfleischtasche vorhanden sind. Der Zahnarzt entscheidet anhand des Ergebnisses, ob eine begleitende Antibiotika-Therapie notwendig ist.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
06.03. | N/A | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation |
1 | |
06.03. | N/A | Beratung - auch mittels Fernsprecher |
1 | |
06.03. | 17, 15, 13, 25, 27, 36, 45 | N/A | Pro benutzter Papierspitze wird die GOÄ 298 einmal angesetzt. |
7 |
20.03. | N/A | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
- Pro benutzter Papierspitze wird die GOÄ 298 einmal angesetzt.
- Die Bestimmung der Keimart in einem Fremdlabor wird zusätzlich nach §3 GOZ in Rechnung gestellt, sofern das Fachlabor nicht direkt mit dem Patienten abrechnet. Versandkosten werden zusätzlich berechnet
Berechnungsfähige Materialien
- Versandkosten
- Kosten für das Testset