Einarbeiten von Lokatoren in vorh. ZE RiLi 36 nicht erfüllt GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

01.07. Der GKV-Patient erscheint zur Untersuchung.  Die Implantation in Regio 43, 33 und Freilegung der Implantate ist zuvor erfolgt, es sollen nun Lokatoren in die vorhandene Prothese eingearbeitet werden. Ein atrophierter Kiefer nach der ZE Richtlinie 36 b liegt nicht vor. Es werden Abdrücke im OK und UK genommen für einen offenen individuellen Löffel.

03.07. Die Gingivaformer werden ausgeschraubt es wird ein Abdruck mit dem individuellen offenen Löffel genommen. In die vorhandene Prothese werden Lokatoren eingearbeitet. Kugelknopfverbindungen werden auf den Implantaten verschraubt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Zahnschema
TP                            
R                            
B f                             f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B e e e e e e   e e   e e e e e f
R    
TP    
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
03.07. UK N/A

Abdruck mit offenem Löffel

1
03.07. UK GOZ
5260

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen

1
03.07. 42,32 GOZ
5030

Wurzelkappe mit Stift

2
03.07. 42,32 GOZ
5080

Verbindungselement

2
03.07. 42,32 GOZ
9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

2
Abrechnungsart
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Löst keinen Festzuschüsse aus, die Abrechnung erfolgt privat. Eine Vereinbarung nach §7 Abs. 8 BMV Z sollte im Vorfeld mit dem Patienten abgeschlossen werden.  

Berechnungsfähige Materialien
  • Abdruckmaterial
  • Abdruckpfosten
  • Konfektionierte Anker
Berechnungsfähige Laborpositionen