Erneuerung der Kunststoffverblendung der Teleskopkrone 13, direkt - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Erneuerung der vestibulären Verblendung an Teleskopkrone 13 im direkten Verfahren

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Zahnschema
TP
R
B f e e e e t e e e e e t e e e f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
27.07. 13 BEMA
24b(i)

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

   Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

   1x 6.9


Eine Verblendungsreparatur ist im direkten (Erneuerung im Mund des Pat.) wie auch im indirekten Verfahren möglich.

Sollte die Krone wiederbefestigt werden, so ist diese Wiederbefestigung zusätzlich nach der BEMA-Position 24a abrechenbar.

Eine Erneuerung von Vollverblendungen ist immer gleichartig.

Sollte eine verstibuläre Verblendung außerhalb der Verblendgrenzen gemacht werden, so ist diese gleichartig.

Berechnungsfähige Materialien

Kunststoff für Verblendungsreparatur (bitte KZV Besonderheiten beachten)