Extraktion des Zahnes 13 und Sofortimplantation - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Anästhesie

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
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Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.02.: Pat. kommt zur Erstuntersuchung in die Praxis. Eingehende Untersuchung und Besprechung. Anfertigung einer Parnoramaschichtaufnahme. Besprechung wegen des abgebrochenen und zerstörten 13 welcher Extrahiert werden müsste und über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und Versorgung der anschließenden Lücke. Zähne 12 und 14 sind unbehandelt und gut. Aufgrund des guten Knochenniveaus Pat. über Sofortimplantate aufgeklärt sowie der Alternative Brücke. Pat. entscheidet sich für ein Implantat. Analyse und Vermessung der Kieferregion für ein Implantat. Erstellen eines Kostenvoranschlages. Abdrücke für die Herstellung eines Orientierungsschablone.

17.02.: Pat. kommt zur Extraktion und Sofortimplantation: Nach erfolgter Risikoaufklärung erfolgt die Anästhesie in der Region 12-14 mittels Infiltrationsanästhesie vestibulär und in der Region 13 zusätzlich von palatinal, sowie eine Oberflächenanästhesie. Vorbereitung des Pat. auf den Eingriff. Extraktion des Zahnes 13 mittels Zange und Hebel mit anschließender Kürretage der Alveole. Röntgenkontrollaufnahme zum Ausschluss eine verbliebenen Wurzelrestes. Sterilisierte Orientierungsschiene anprobiert und etwas angepasst und eingesetzt. Mittels sterilen Implantatbohrern und der Orientierungsschiene die Implantatskavität in der Alveole angepasst und mit einer Tiefenlehre der fortschritt geprüft. Ist die gewünschte Tiefe erreicht wird die Orientierungsschiene entfernt und die gesammelten, leicht aufbereiteten Knochenspäne zusammen mit Knochenersatzmaterial eingebracht und verdichtet.Schließlich wird das sterilen Implantat eingeschraubt und die Verschlusschraube durch einen Gingivaformer ersetzt. Die Schleimhautlappen wird angezogen und wird durch Split-Flap-Plastik über die Verschlussschraube vernäht mit atraumatischen Nahtmaterial. Anschließend wird ein Zahnfilm von der Region gemacht zum Abschluss.

18.02.: Pat. kommt zur Nachkontrolle. Hatte soweit nur leichte Beschwerden. Wunde wurde angeschaut und gespült.

23.02.: Pat. kommt zur Nahtentfernung. Wunde sieht konform aus. Fäden wurden entfernt, die Wundregion kontrolliert.

 

TP                
R                
B     X          
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.02.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
01.02.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm 13636
01.02.GOZ
0030
Heil- und Kostenplan120011.25
01.02.okGOZ
9000
Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl188449.72
17.02.13BEMA
40
Infiltrationsanästhesie 188
17.02.13BEMA
44
Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung11515
17.02.13BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
17.02.12-14GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1301.69
17.02.12,14GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie2606.75
17.02.13GOZ
9003
Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer 11005.62
17.02.13GOZ
9010
Implantatinsertion1154586.89
17.02.GOZ
0530
Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind12200123.73
17.02.13GOZ
9100
Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich12694151.52
17.02.14-12GOÄ
739
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation18383
17.02.13GOÄ
5000
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion 10
18.02.13GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingrif1553.09
23.02.13GOZ
3300
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff 1653.66
Gesamt: 615.92

Berechnungsfähige Materialien

gemäß § 4 Abs. 3 GOZ: einmal verwendbarer Knochenkollektor atraumatisches Nahtmaterial Anästhetikum Implantat, Implantatteile ggf. einmal verwendbare Implantatfräsen

Hinweise zur Abrechnung

Die Extraktion des Zahnes geht über die gesetzliche Krankenkasse, die Implantation ist Privat zu vereinbaren mit einer Vereinbarung nach § 7 Abs. 8 Bundesmanelvertrag - Zahnärzte

 

Kommentar des BZÄK zur GOZ Position 9010 (Stand: Jan. 2021)

  • Die Gebührennummer beschreibt die wesentlichen Leistungsbestandteile der Implantation für ein enossales Implantat.
  • Andere Formen von Implantationen sind ggf. analog zu berechnen.
  • Leistungsinhalte sind die Schaffung eines formkongruenten Implantatbettes für die Einbringung des ausgewählten Implantats entsprechend dem Implantatdesign, dem Durchmesser und der Länge, ferner die intraoperativen Prüfschritte zur Feststellung der erforderlichen enossalen Bohrungstiefe sowie das Einbringen bzw. Einschrauben oder Verbolzen des Implantats.
  • Röntgenologische Überprüfungen sind gesondert berechnungsfähig.
  • Eine ggf. erforderliche Knochenkondensation ist Inhalt der Leistungsbeschreibung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
  • Die Glättung des Kieferknochens am Insertionsort ist ebenfalls Inhalt der Leistung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
  • Implantate, Implantatteile und einmalverwendbare Implantatfräsen sind zusätzlich berechnungsfähig.
  • Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.