9003 Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer

Kategorie
K. Implantologische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
9003
Punktzahl
100
Faktor
(1.0) 5.62 €
(2.3) 12.94 €
(3.5) 19.68 €
Behandlungsbereich
Implantologie
Grundlegendes
Beschreibung

Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer

Leistungsinhalt

Intraoperative Verwendung einer Schablone zur Insertion eines oder mehrerer Implantate.

Angabe des Kiefers - Region

GOZ
Privat abrechnen

Bei Verwendung einer Orientierungsschablone sind die Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig.

Kommentartext

Januar 2021

  1. Die Gebührennummer beschreibt die intraoperative Verwendung einer Schablone zur Insertion eines Implantats oder mehrerer Implantate.
  2. Die Orientierungs- bzw. Positionierungsschablone wird im Gegensatz zur diagnostischen Schablone (Röntgenmessschablone) als operative Schablone (Bohrschablone) verwendet und dient der Übertragung der diagnostisch festgelegten Implantatposition auf den Operationssitus.
  3. Die Leistung ist je Kiefer, in dem eine Implantation geplant ist, berechnungsfähig, also auch, wenn es zur Implantation selbst nicht mehr gekommen ist.
  4. Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.
Kommentarquelle
BZÄK
Urteil

Drei Implantate bei Freiendsituation können medizinisch notwendig sein. Die Gebührennummer 9003 GOZ erfasst nur die Verwendung einer Schablone. Deren Herstellung kann daher nach §6 I GOZ analog berechnet werden. 

Beschlossen durch
Amtsgericht