Implantation 34,36, mit Schleimhauttransplantation und Vestibulumplastik PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Implantologie

Abrechnungsbereiche

GOZ
GOÄ
Analogleistung
BEB '97
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.02. Der privat versicherte Patient kommt zur eingehenden Untersuchung. Es fehlen die Zähne 34, 35 und 36.

  • -Eine Panoramaschichtaufnahme wird angefertigt.
  • -Nach ausführlicher Beratung über die Behandlungsmöglichkeiten, entscheidet sich der Patient für eine Versorgung mit Implantaten in Regio 34 und 36.  Eine Vestibulumplastik wird notwendig sein, dazu muss eine Schleimhauttransplantation durchgeführt werden.
  • -Ein Heil- und Kostenplan wird erstellt.
  • -Es werden Abdrücke für die Orientierungsschiene und für eine OK-Verbandsplatte genommen.
  • -Eine Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl, wird vorgenommen.

17.02 Der Patient kommt zur Implantation.  

  • -In Regio 33-37 erfolgt eine Oberflächen-,  Leistungs- und zusätzlich eine Intraorale Infiltrationsanästhesie.
  • -Die sterilisierte  Orientierungsschiene wird anprobiert und etwas angepasst.
  • -Unter der Bildung eines Mucogingivalen Lappens von 33-37 und Freilegung des Knochens, wird die Knochenhaut abgelöst.
  • -Nach Anlage der Orientierungsschiene werden mittels sterilen Implantatvorbohrern die Implantatskavitäten gebohrt. Anschließend werden die Kavitäten mit weiteren Bohrern incl. Trepanbohrer unter steriler, gekühlter Lösung auf die erforderliche Länge und Breite angepasst,  mit einer Tiefenlehre wird der Fortschritt geprüft.
  • -Knochenspäne werden bei den Bohrungen gesammelt. Zusätzlich werden noch weitere Knochenspäne durch das Glätten mithilfe eines Einmalknochenkollektors gesammelt. Schließlich wird die Orientierungsschiene entfernt und die gesammelten, aufbereiteten Knochenspäne in die Kavitäten gegeben und dort verdichtet.
  • -Anschließend werden die sterilen Implantate eingeschraubt und die Verschlussschrauben festgezogen.
  • -Es wir eine Röntgenaufnahme zur Kontrolle der Positionen der Implantate angefertigt.
  • -In Regio 14-17 erfolgt eine Oberflächen- und eine Intraorale Infiltrationsanästhesie
  • -Schleimhaut wird an 14 und 17 entnommen und für die Transplantation aufbereitet.
  • -Die entnommene Schleimhaut wird Regio 33-37 zur Schleimhautplastik vernäht.
  • -Die Verbandplatte im OK wird eingesetzt.

18.02 Der Patient kommt zur Kontrolle der Wunde

23.02 Der Patient kommt zur Kontrolle der Wunde und zur Nahtentfernung. Die Wunden verheilen komplikationslos.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.02.GOZ
0010
Eingehende Untersuchung11005.62
01.02.BEMA
Ä1
Beratung199
01.02.GOÄ
5004
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer10
01.02.GOZ
0030
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen120011.25
01.02.UKGOZ
9000
Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer188449.72
17.02.34,37GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie1301.69
17.02.33-37GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie56016.87
17.02.37GOZ
0100
Intraorale Leitungsanästhesie1703.94
17.02.UKGOZ
9003
Verwenden einer Orientierungs- oder Positionierungsschablone zur Implantation11005.62
17.02.UKAnalog
Herstellung einer Orientierungsschiene gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)10
17.02.34,36GOZ
9090
Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und - Implantation, auch zur Weichteilunterfütterung240044.99
17.02.34,36GOZ
9010
Implantatinsertion und Einsetzen der Verschlussschrauben21545173.79
17.02.GOZ
0530
Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen12200123.73
17.02.34,36GOÄ
5000
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion10
17.02.14-17GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie1301.69
17.02.14-17GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie46013.5
17.02.14,17GOZ
4130
Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, ggfs. einschl. Versorgung der Entnahmestelle, je Transplantat218020.25
17.02.33-37GOÄ
2675
Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik185049.54
17.02.OKGOÄ
2700
Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen13939
18.02.14-17,34,37GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff2556.19
23.02.14-17,34,37GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff2556.19
23.02.14-17,34,37GOZ
3300
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff2657.31
Gesamt: 589.89

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial
  • Anästhetikum
  • Implantatmaterial
  • Einmalknochenratsche
  • Knochenfilter
  • Nahtmaterial

Hinweise zur Abrechnung

Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Orientierungsschablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.

Die GOZ-Nr. 4130 wird für die Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, gegebenenfalls einschließlich Versorgung der Entnahmestelle berechnet. Sie ist je Transplantat abrechenbar.

Die GOÄ-Nr. 2675 ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich abrechenbar.

Die  Berechnung der GOZ-Nr. 3290 und 3300 in einer Sitzung wird häufig (vor allem  von Beihilfestellen) moniert. Die Beihilfestellen berufen sich dabei auf das ablehnende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) vom 10.01.2023 (Az.: 24 B 22.1769).

Befürwortet wird die gleichzeitige Berechnung durch eine Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer vom September 2023. Lesen Sie den ausführlichen Kommentar  der bei den entsprechenden Gebührennummern GOZ-Nr. 3290 oder 3300 hinterlegt ist.