Microneedling

Kategorie
Chirurgie
Fallbeschreibung / Dokumentation

Der zwanzigjährige Patient wünscht den Ausgleich einiger Akne Narben im Gesicht durch eine Microneedling-Behandlung. Eine Privatberechnung der Leistungen als Wunsch- / Verlangensleistungen mit dem Patienten nach GOZ§ 2Abs. 3 GOZ wird vereinbart.

01.08.: Es erfolgt die Aufklärung des Patienten über die bevorstehende Therapie und die Erstellung eines Heil- und Kostenplans.

25.08.: Der Patient bringt die unterschriebene Vereinbarung zum Termin mit und ist mit Behandlung einverstanden.

   -Die zu behandelnden Flächen werden zuerst gründlich gereinigt. 
   -Eine Oberflächenanästhesie mittels anästhesierender Creme wird aufgetragen und nach der notwendigen Einwirkzeit wieder entfernt.
   -Nach einer Desinfizierung, folgt das Microneedling der vernarbten Hautstellen. Ein Pen mit Einmal-Aufsatz wird verwendet.
   -Abschließend  erfolgen Reinigung und Pflege der behandelten Haupartien durch Auftragen Hyaluronsäure-haltigen Creme.

29.08.: Der Patient kommt zur Kontrolle, die behandelten Hautpartien zeigen keine außergewöhnlichen Rötungen.

Der Behandlungsablauf wird in weiteren drei Sitzungen wiederholt, im Abstand von jeweils vier Wochen.

Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.08. N/A

Beratung

1
01.08. N/A

Symtombezogene Untersuchung

1
01.01. GOZ
0030

Heil- und Kostenplan

1
25.08. N/A

Reinigung einer Hautpartie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung

1
25.08. N/A

Oberflächenanästhesie einer Hautpartie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung

1
25.08. N/A

Microneedling gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung

1
25.08. N/A

Reinigung/ Pflege durch Eincremen mit Hyaluronsäure haltigen, Creme gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung

1
29.08. N/A

Nachkontrolle nach Microneedling gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung

1
Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
Analogleistung
GOÄ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  • Bei der Behandlung handelt es sich auf eine Verlangensleistung / Wunschbehandlung.

Selbstverständlich muss vor der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, mit Angabe der Kosten und dem Hinweis auf die Zahlungspflicht. Gebühren-Ziffern mit Faktoren und Honorar müssen darin einzeln, und in verständlicher Formulierung  angeführt werden. Eine Vereinbarung von Pauschalpreisen ist durch den GOZ § 2 ausgeschlossen.  Eine analoge Berechnung der Leistung erlaubt jedoch die Wahl einer Gebührenposition, die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand entsprechend gewählt werden kann.

  • Bei der Kalkulation der Analogleistung sollten Kosten der verwendeten Materialien, die nach § 10 Abs. 2 GOÄ nicht gesondert berechnungsfähig sind (anästhesierende Creme zur Oberflächenanästhesie, Hyaluron Creme etc.) mit einfließen, der endpreis sollte jedoch angemessen bleiben.
  • Für lediglich zahnärztlich approbierte Behandler*innen ist bei der Wahl einer Analogziffern aus der GOÄ zu beachten, dass sich die gewählte Gebührenposition im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ befindet.
  • Die Behandlungen sind ggf. (bei Überschreiten der „Kleinunternehmergrenze“) umsatzsteuerpflichtig.  Es fällt dann Umsatzsteuer von derzeit 19% an.
Berechnungsfähige Materialien

Einmalaufsatz für Pen