Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Der zwanzigjährige Patient wünscht den Ausgleich einiger Akne Narben im Gesicht durch eine Microneedling-Behandlung. Eine Privatberechnung der Leistungen als Wunsch- / Verlangensleistungen mit dem Patienten nach GOZ§ 2Abs. 3 GOZ wird vereinbart.
01.08.: Es erfolgt die Aufklärung des Patienten über die bevorstehende Therapie und die Erstellung eines Heil- und Kostenplans.
25.08.: Der Patient bringt die unterschriebene Vereinbarung zum Termin mit und ist mit Behandlung einverstanden.
- -Die zu behandelnden Flächen werden zuerst gründlich gereinigt.
- -Eine Oberflächenanästhesie mittels anästhesierender Creme wird aufgetragen und nach der notwendigen Einwirkzeit wieder entfernt.
- -Nach einer Desinfizierung, folgt das Microneedling der vernarbten Hautstellen. Ein Pen mit Einmal-Aufsatz wird verwendet.
- -Abschließend erfolgen Reinigung und Pflege der behandelten Haupartien durch Auftragen Hyaluronsäure-haltigen Creme.
29.08.: Der Patient kommt zur Kontrolle, die behandelten Hautpartien zeigen keine außergewöhnlichen Rötungen.
Der Behandlungsablauf wird in weiteren drei Sitzungen wiederholt, im Abstand von jeweils vier Wochen.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.08. | GOÄ Ä1 | Beratung | 1 | 9 | 9€ | |
01.08. | GOÄ Ä5 | Symtombezogene Untersuchung | 1 | 80 | 4.66€ | |
01.08. | GOZ 0030 | Heil- und Kostenplan | 1 | 200 | 11.25€ | |
25.08. | Analog | Reinigung einer Hautpartie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung | 1 | 0 | ||
25.08. | Analog | Oberflächenanästhesie einer Hautpartie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung | 1 | 0 | ||
25.08. | Analog | Microneedling gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung | 1 | 0 | ||
25.08. | Analog | Reinigung/ Pflege durch Eincremen mit Hyaluronsäure haltigen, Creme gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung | 1 | 0 | ||
29.08. | Analog | Nachkontrolle nach Microneedling gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung | 1 | 0 |
Berechnungsfähige Materialien
Hinweise zur Abrechnung
Bei der Behandlung handelt es sich auf eine Verlangensleistung / Wunschbehandlung.
Selbstverständlich muss vor der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, mit Angabe der Kosten und dem Hinweis auf die Zahlungspflicht. Gebühren-Ziffern mit Faktoren und Honorar müssen darin einzeln, und in verständlicher Formulierung angeführt werden. Eine Vereinbarung von Pauschalpreisen ist durch den GOZ § 2 ausgeschlossen. Eine analoge Berechnung der Leistung erlaubt jedoch die Wahl einer Gebührenposition, die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand entsprechend gewählt werden kann.
Bei der Kalkulation der Analogleistung sollten Kosten der verwendeten Materialien, die nach § 10 Abs. 2 GOÄ nicht gesondert berechnungsfähig sind (anästhesierende Creme zur Oberflächenanästhesie, Hyaluron Creme etc.) mit einfließen, der endpreis sollte jedoch angemessen bleiben.
Für lediglich zahnärztlich approbierte Behandler*innen ist bei der Wahl einer Analogziffern aus der GOÄ zu beachten, dass sich die gewählte Gebührenposition im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ befindet.
Die Behandlungen sind ggf. (bei Überschreiten der „Kleinunternehmergrenze“) umsatzsteuerpflichtig. Es fällt dann Umsatzsteuer von derzeit 19% an.