Fallbeschreibung / Dokumentation
Der zwanzigjährige Patient wünscht den Ausgleich einiger Akne Narben im Gesicht durch eine Microneedling-Behandlung. Eine Privatberechnung der Leistungen als Wunsch- / Verlangensleistungen mit dem Patienten nach GOZ§ 2Abs. 3 GOZ wird vereinbart.
01.08.: Es erfolgt die Aufklärung des Patienten über die bevorstehende Therapie und die Erstellung eines Heil- und Kostenplans.
25.08.: Der Patient bringt die unterschriebene Vereinbarung zum Termin mit und ist mit Behandlung einverstanden.
-Die zu behandelnden Flächen werden zuerst gründlich gereinigt.
-Eine Oberflächenanästhesie mittels anästhesierender Creme wird aufgetragen und nach der notwendigen Einwirkzeit wieder entfernt.
-Nach einer Desinfizierung, folgt das Microneedling der vernarbten Hautstellen. Ein Pen mit Einmal-Aufsatz wird verwendet.
-Abschließend erfolgen Reinigung und Pflege der behandelten Haupartien durch Auftragen Hyaluronsäure-haltigen Creme.
29.08.: Der Patient kommt zur Kontrolle, die behandelten Hautpartien zeigen keine außergewöhnlichen Rötungen.
Der Behandlungsablauf wird in weiteren drei Sitzungen wiederholt, im Abstand von jeweils vier Wochen.
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
01.08. | N/A | Beratung |
1 | |
01.08. | N/A | Symtombezogene Untersuchung |
1 | |
01.01. | GOZ 0030 |
Heil- und Kostenplan |
1 | |
25.08. | N/A | Reinigung einer Hautpartie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung |
1 | |
25.08. | N/A | Oberflächenanästhesie einer Hautpartie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung |
1 | |
25.08. | N/A | Microneedling gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung |
1 | |
25.08. | N/A | Reinigung/ Pflege durch Eincremen mit Hyaluronsäure haltigen, Creme gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung |
1 | |
29.08. | N/A | Nachkontrolle nach Microneedling gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) je Sitzung |
1 |
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
- Bei der Behandlung handelt es sich auf eine Verlangensleistung / Wunschbehandlung.
Selbstverständlich muss vor der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, mit Angabe der Kosten und dem Hinweis auf die Zahlungspflicht. Gebühren-Ziffern mit Faktoren und Honorar müssen darin einzeln, und in verständlicher Formulierung angeführt werden. Eine Vereinbarung von Pauschalpreisen ist durch den GOZ § 2 ausgeschlossen. Eine analoge Berechnung der Leistung erlaubt jedoch die Wahl einer Gebührenposition, die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand entsprechend gewählt werden kann.
- Bei der Kalkulation der Analogleistung sollten Kosten der verwendeten Materialien, die nach § 10 Abs. 2 GOÄ nicht gesondert berechnungsfähig sind (anästhesierende Creme zur Oberflächenanästhesie, Hyaluron Creme etc.) mit einfließen, der endpreis sollte jedoch angemessen bleiben.
- Für lediglich zahnärztlich approbierte Behandler*innen ist bei der Wahl einer Analogziffern aus der GOÄ zu beachten, dass sich die gewählte Gebührenposition im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ befindet.
- Die Behandlungen sind ggf. (bei Überschreiten der „Kleinunternehmergrenze“) umsatzsteuerpflichtig. Es fällt dann Umsatzsteuer von derzeit 19% an.
Berechnungsfähige Materialien
Einmalaufsatz für Pen