PA-Strecke bei Pat mit Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX ohne weitere Einschränkungen, inkl Terminversäumnis- GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Parodontologie

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Der Patient sitzt im Rollstuhl und bezieht Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX. Es bestehen  keine weiteren Einschränkungen nach den Kriterien:

  • -Eingeschränkte oder nicht vorhandene Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene
  • -Eingeschränkte oder nicht vorhandene Kooperationsfähigkeit
  • -Behandlung in Allgemeinnarkose notwendig – geschlossenes Vorgehen
  • -Ausnahmefall: Behandlung in Allgemeinnarkose notwendig – offenes Vorgehen an Zähnen mit ST > 6mm

Ein Parodontalstatus nach Vordruck 5a und 5b wird erstellt und zur Bewilligung an die Krankenkasse übermittelt.  Der Abrechnungsfall wird mit dem Buchstaben "E" für Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX gekennzeichnet.

10.08. Es Erfolgt:

-eine eingehende Untersuchung, 

-die Erhebung eines  parodontalen Screening-Index,

-das Entfernen harter Zahnbeläge,

-die Erhebung eines  Mundgesundheitsstatus und eines individuellen Mundgesundheitsplans,

-eine Mundgesundheitsaufklärung.

-die Erstellung eines ein Orthopantomogramms

Dabei wird die Notwendigkeit einer systematischen Parodonititis Behandlung diagnostiziert.

16.08 Es erfolgt eine Befunderhebung und Erstellen eines Parodontal Status Die „Vordrücke 5a und 5b“ werden an die Krankenkasse mit der Kennzeichnung „E“ übermittelt. Alle vorhandenen Zähne weisen Taschentiefen von mindestens 4mm auf. Die Auswertung der Röntgenaufnahme ergibt einen Knochenabbauindex von mehr als fünf Millimeter womit der Patient dem Grad C zugeordnet wird.

23.08. Der Genehmigte PA-Status liegt vor.

Es erfolgen:

-ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräche,

-eine patientenindividuelle  Mundhygieneunterweisung

-die Betäubung des vierten Quadranten mit einer Leitungsanästhesie sowie der OK-Zähne  n Zahn 33  mit  Infiltrationsanästhesien.

-eine  Antiinfektiöse Therapie aller vorhandenen Zähne

25.08. Eine Nachbehandlung findet statt. Die Abrechnung erfolgt zum Monatsende über PA-DTA. Der gesamte Fall ist mit „E“ gekennzeichnet.

30.11. Es erfolgt

-eine Befundevaluation, (die Zähne 17-15, 26 und 46 haben Taschentiefen von fünf mm, 24, 33, 41-45 vier mm dabei 44 und 45 mit Blutungen),

-eine Mundhygienekontrolle

-eine Mundhygieneunterweisung

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

- eine Subgingivale Instrumentierung, an den Zähnen 17-15,26,44-46

.

03.02. Pat erscheint zur routinemäßigen eingehenden Untersuchung,  harte Zahnbeläge werden entfernt.

15.03.

Es erfolgt:

-eine Befundevaluation, Die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden

-eine Mundhygienekontrolle sowie eine Mundhygieneunterweisung. 

-eine Reinigung  der supragingivalen Beläge an allen vorhandenen Zähnen.

Der Patient versäumt seinen Termin am 25. 08. zur 3. UPT. Die Praxis dokumentiert den versäumten Termin und die Versuche den Patienten zu erreichen. Ende November meldet sich der Patient mit Zahnfleischbeschwerden. Es sei ihm im Sommer so gut gegangen, dass er nicht die Notwendigkeit eines Zahnarztbesuches hat sehen können.

29.11. Erfolgen eine Eingehende Untersuchung, die Entfernung harter Zahnbeläge und eine erneute Mundgesundheitsaufkläung, bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten.

02.12. Es erfolgen:

- eine Befundevaluation (alle Zähne zeigen Sondierungstiefen von mindestens fünf mm),

-eine Mundhygienekontrolle

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

-eine Subgingivale Instrumentierung an allen Zähnen ohne Anästhesie

 

04.04

Es erfolgt:

-eine  Eingehende Untersuchung

-eine Befundevaluation (die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden),

-eine Mundhygienekontrolle,

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

06.07. Es erfolgt:

-eine Beratung

-eine Befundevaluation (die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden),

-eine Mundhygienekontrolle,

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

10.11.Es erfolgt:

-eine eingehende Untersuchung

-eine Befundevaluation (die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden),

-eine Mundhygienekontrolle,

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

TP                
R                
Bf   eeeeeee e ef
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
Bff      ee eeeef
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
10.08.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
10.08.BEMA
04
Erhebung Parodontaler Screening-Index11212
10.08.BEMA
107a
Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten11616
10.08.BEMA
174a
Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan, bei Versicherten die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten12020
10.08.BEMA
174b
Mundgesundheitsaufkläung, bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten12626
10.08.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm Kennzeichnung 4 in Kons. Abrechnung13636
16.08.BEMA
4
Befunderhebung und Erstellen eines Parodontalstatus14444
23.08.BEMA
ATG
Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch 12828
23.08.BEMA
MHU
Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung14545
23.08.46BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral. Kennzeichnung 4 in Kons. Abrechnung11212
23.08.17,15,24,33BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung 4 in Kons. Abrechnung4832
23.08.15,33,41-45BEMA
AITa
Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn71498
23.08.16,17,24,46BEMA
AITb
Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn426104
25.08.BEMA
111
Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien11010
30.11.BEMA
BEVa
Befundevaluation nach AIT13232
30.11.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
30.11.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
30.11.17-15,24,33,41-46BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen12336
30.11.44,45,15BEMA
UPTe
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung, je einwurziliger Zahn3515
30.11.17,16,26,46BEMA
UPTf
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung, je mehrwurzeliger Zahn41248
03.02.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
03.02.BEMA
107a
Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten11616
15.03.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
15.03.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
15.03.17-15,24,33,41-46BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen12336
15.03.BEMA
UPTd
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen11515
29.11.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
29.11.BEMA
107a
Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten11616
29.11.BEMA
174b
Mundgesundheitsaufkläung, bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten12626
02.12.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
02.12.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
02.12.17-15,24,33,41-46BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen12336
02.12.15,33,41-45BEMA
UPTe
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung, je einwurziliger Zahn7535
02.12.17,16,24,26,46BEMA
UPTf
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung, je mehrwurzeliger Zahn51260
02.12.BEMA
UPTd
Unterstützende Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten, Sondierungstiefen bei Versicherten mit Grad B und Grad C11515
04.04.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
04.04.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
04.04.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
04.04.17-15,24,33,41-46BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen133
04.04.BEMA
UPTg
Unterstützende Parodontitistherapie/ Untersuchung des Parodontalzustands13232
06.07.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
06.07.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
06.07.17-15,24,33,41-46BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen12336
06.07.BEMA
UPTd
Unterstützende Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten11515
10.11.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
10.11.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
10.11.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
10.11.17-15,24,33,41-46BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen12336
10.11.BEMA
UPTd
Unterstützende Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten11515
Gesamt: 1348

Hinweise zur Abrechnung

Bei Patienten, die einen Pflegegrad nach § 15 SGB XI haben oder Eingliederungshilfen nach § 99 SGB IX beziehen, aber keine weiteren Einschränkungen haben, wird bei der Notwendigkeit einer systematischen PA-Behandlung ein Parodontalstatus nach Vordruck 5a und 5b erstellt und zur Bewilligung an die Krankenkasse übermittelt. Der gesamte Abrechnungsfall wird mit dem  Buchstaben "P" für Pflegegrad oder "E" für Eingliederungshilfe gekennzeichnet, je nach Beeinträchtigung. Die Abrechnung der PA-Leistungen erfolgt über die monatliche PA-Abrechnung. Zusätzlich können Leistungen nach Bema-Nrn. 174 a,  174 b und 107a je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden. Die Abrechnung dieser Positionen erfolgt quartalsmäßig über die Kons-Chirg- Abrechnung. Bema-Nr. 107a kann nicht neben Bema UPTc berechnet werden.

Bei Terminversäumnis kann ein neuer Termin für die UPT vereinbart werden. Es werden die UPT-Schritte in der numerischen Reiehnfolge wie erbracht angesetzt und abgerechnet (wichtig vor allem bei BEMA- UPTd und UPTg).  Der Zeitraum von zwei Jahren ab der ersten UPT darf nicht überschritten werden und der Abstand zwischen den jeweiligen UPT-Behandlungen  nach Grad A, B oder C muss eingehalten werden.

Die Leistung nach  GOÄ-Nr. 1 darf nicht in der gleichen Sitzung mit BEMA-BEVa/b , ATG, MHU, oder UPTb abgerechnet werden.