PA-Strecke bei Pat mit Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX ohne weitere Einschränkungen, inkl Terminversäumnis- GKV

Kategorie
Parodontologie
Fallbeschreibung / Dokumentation

Der Patient sitzt im Rollstuhl und bezieht Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX. Es bestehen  keine weiteren Einschränkungen nach den Kriterien:

   -Eingeschränkte oder nicht vorhandene Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene
   -Eingeschränkte oder nicht vorhandene Kooperationsfähigkeit
   -Behandlung in Allgemeinnarkose notwendig – geschlossenes Vorgehen
   -Ausnahmefall: Behandlung in Allgemeinnarkose notwendig – offenes Vorgehen an Zähnen mit ST > 6mm

Ein Parodontalstatus nach Vordruck 5a und 5b wird erstellt und zur Bewilligung an die Krankenkasse übermittelt.  Der Abrechnungsfall wird mit dem Buchstaben "E" für Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX gekennzeichnet.

10.08. Es Erfolgt:

-eine eingehende Untersuchung,

-die Erhebung eines  parodontalen Screening-Index,

-das Entfernen harter Zahnbeläge,

-die Erhebung eines  Mundgesundheitsstatus und eines individuellen Mundgesundheitsplans,

-eine Mundgesundheitsaufklärung.

-die Erstellung eines ein Orthopantomogramms

Dabei wird die Notwendigkeit einer systematischen Parodonititis Behandlung diagnostiziert.

16.08 Es erfolgt eine Befunderhebung und Erstellen eines Parodontal Status Die „Vordrücke 5a und 5b“ werden an die Krankenkasse mit der Kennzeichnung „E“ übermittelt. Alle vorhandenen Zähne weisen Taschentiefen von mindestens 4mm auf. Die Auswertung der Röntgenaufnahme ergibt einen Knochenabbauindex von mehr als fünf Millimeter womit der Patient dem Grad C zugeordnet wird.

23.08. Der Genehmigte PA-Status liegt vor.

Es erfolgen:

-ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräche,

-eine patientenindividuelle  Mundhygieneunterweisung

-die Betäubung des vierten Quadranten mit einer Leitungsanästhesie sowie der OK-Zähne  n Zahn 33  mit  Infiltrationsanästhesien.

-eine  Antiinfektiöse Therapie aller vorhandenen Zähne

25.08. Eine Nachbehandlung findet statt. Die Abrechnung erfolgt zum Monatsende über PA-DTA. Der gesamte Fall ist mit „E“ gekennzeichnet.

30.11. Es erfolgt

-eine Befundevaluation, (die Zähne 17-15, 26 und 46 haben Taschentiefen von fünf mm, 24, 33, 41-45 vier mm dabei 44 und 45 mit Blutungen),

-eine Mundhygienekontrolle

-eine Mundhygieneunterweisung

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

- eine Subgingivale Instrumentierung, an den Zähnen 17-15,26,44-46

.

03.02. Pat erscheint zur routinemäßigen eingehenden Untersuchung,  harte Zahnbeläge werden entfernt.

15.03.

Es erfolgt:

-eine Befundevaluation, Die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden

-eine Mundhygienekontrolle sowie eine Mundhygieneunterweisung.

-eine Reinigung  der supragingivalen Beläge an allen vorhandenen Zähnen.

Der Patient versäumt seinen Termin am 25. 08. zur 3. UPT. Die Praxis dokumentiert den versäumten Termin und die Versuche den Patienten zu erreichen. Ende November meldet sich der Patient mit Zahnfleischbeschwerden. Es sei ihm im Sommer so gut gegangen, dass er nicht die Notwendigkeit eines Zahnarztbesuches hat sehen können.

29.11. Erfolgen eine Eingehende Untersuchung, die Entfernung harter Zahnbeläge und eine erneute Mundgesundheitsaufkläung, bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten.

02.12. Es erfolgen:

- eine Befundevaluation (alle Zähne zeigen Sondierungstiefen von mindestens fünf mm),

-eine Mundhygienekontrolle

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

-eine Subgingivale Instrumentierung an allen Zähnen ohne Anästhesie


04.04

Es erfolgt:

-eine  Eingehende Untersuchung

-eine Befundevaluation (die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden),

-eine Mundhygienekontrolle,

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

.

06.07. Es erfolgt:

-eine Beratung

-eine Befundevaluation (die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden),

-eine Mundhygienekontrolle,

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

10.11.Es erfolgt:

-eine eingehende Untersuchung

-eine Befundevaluation (die gemessenen Taschentiefen betragen maximal vier mm keine Blutungen können festgestellt werden),

-eine Mundhygienekontrolle,

-eine Mundhygieneunterweisung,

- eine supragingivale Reinigung von Belägen an allen vorhandenen Zähnen

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Parodontologie
Zahnschema
TP
R
B f e e e e e e e e e f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B f f e e e e e e f
R
TP
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
10.08. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
10.08. BEMA
04

Erhebung Parodontaler Screening-Index

1
10.08. BEMA
107a

Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

1
10.08. BEMA
174a

Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan, bei Versicherten die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

1
10.08. BEMA
174b

Mundgesundheitsaufkläung, bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

1
10.08. BEMA
Ä935d

Orthopantomogramm Kennzeichnung 4 in Kons. Abrechnung

1
16.08. BEMA
4

Befunderhebung und Erstellen eines Parodontalstatus

1
23.08. BEMA
ATG

Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch 

1
23.08. BEMA
MHU

Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung

1
23.08. 46 BEMA
41a

Leitungsanästhesie, intraoral. Kennzeichnung 4 in Kons. Abrechnung

1
23.08. 17,15,24,33 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung 4 in Kons. Abrechnung

4
23.08. 15,33,41-45 BEMA
AITa

Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn

7
23.08. 16,17,24,46 BEMA
AITb

Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn

4
25.08. BEMA
111

Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien

1
30.11. BEMA
BEVa

Befundevaluation nach AIT

1
30.11. BEMA
UPTa

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

1
30.11. BEMA
UPTb

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

1
30.11. 17-15,24,33,41-46 BEMA
UPTc

Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

12
30.11. 44,45,15 BEMA
UPTe

Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung,  je einwurziliger Zahn

3
30.11. 17,16,26,46 BEMA
UPTf

Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung, je mehrwurzeliger Zahn

4
03.02. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
03.02. BEMA
107a

Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

1
15.03. BEMA
UPTa

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

1
15.03. BEMA
UPTb

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

1
15.03. 17-15,24,33,41-46 BEMA
UPTc

Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

12
15.03. BEMA
UPTd

Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

1
29.11. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
29.11. BEMA
107a

Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

1
29.11. BEMA
174b

Mundgesundheitsaufkläung, bei Versicherten, die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten

1
02.12. BEMA
UPTa

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

1
02.12. BEMA
UPTb

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

1
02.12. 17-15,24,33,41-46 BEMA
UPTc

Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

12
02.12. BEMA
UPTe

Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung,  je einwurziliger Zahn

7
02.12. 17,16,24,26,46 BEMA
UPTf

Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung, je mehrwurzeliger Zahn

5
02.12. BEMA
UPTd

Unterstützende Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten, Sondierungstiefen bei Versicherten mit Grad B und Grad C

1
04.04. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
04.04. BEMA
UPTa

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

1
04.04. BEMA
UPTb

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

1
04.04. 17-15,24,33,41-46 BEMA
UPTc

Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

1
04.04. BEMA
UPTg

Unterstützende Parodontitistherapie/ Untersuchung des Parodontalzustands

1
06.07. BEMA
UPTa

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

1
06.07. BEMA
UPTb

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

1
06.07. 17-15,24,33,41-46 BEMA
UPTc

Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

12
06.07. BEMA
UPTd

Unterstützende Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten

1
10.11. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
10.11. BEMA
UPTa

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

1
10.11. BEMA
UPTb

Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

1
10.11. 17-15,24,33,41-46 BEMA
UPTc

Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

12
10.11. BEMA
UPTd

Unterstützende Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten

1
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Hinweise zur Abrechnung

Bei Patienten, die einen Pflegegrad nach § 15 SGB XI haben oder Eingliederungshilfen nach § 99 SGB IX beziehen, aber keine weiteren Einschränkungen haben, wird bei der Notwendigkeit einer systematischen PA-Behandlung ein Parodontalstatus nach Vordruck 5a und 5b erstellt und zur Bewilligung an die Krankenkasse übermittelt. Der gesamte Abrechnungsfall wird mit dem  Buchstaben "P" für Pflegegrad oder "E" für Eingliederungshilfe gekennzeichnet, je nach Beeinträchtigung. Die Abrechnung der PA-Leistungen erfolgt über die monatliche PA-Abrechnung. Zusätzlich können Leistungen nach Bema-Nrn. 174 a,  174 b und 107a je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden. Die Abrechnung dieser Positionen erfolgt quartalsmäßig über die Kons-Chirg- Abrechnung. Bema-Nr. 107a kann nicht neben Bema UPTc berechnet werden.

Bei Terminversäumnis kann ein neuer Termin für die UPT vereinbart werden. Es werden die UPT-Schritte in der numerischen Reiehnfolge wie erbracht angesetzt und abgerechnet (wichtig vor allem bei BEMA- UPTd und UPTg).  Der Zeitraum von zwei Jahren ab der ersten UPT darf nicht überschritten werden und der Abstand zwischen den jeweiligen UPT-Behandlungen  nach Grad A, B oder C muss eingehalten werden.

Die Leistung nach  GOÄ-Nr. 1 darf nicht in der gleichen Sitzung mit BEMA-BEVa/b , ATG, MHU, oder UPTb abgerechnet werden.