Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungsbereiche
GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf zur Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adjustierter Oberfläche
01.07.: Symptombezogene Untersuchung und Beratung. Pat. hat Beschwerden mit seinem Kiefergelenk. Wir hatten vor kurzen eine neue Prothese hergestellt, der alte Zahnersatz kann zur einer Aufbissschiene umgearbeitet werden. Modelle sind noch vorhanden. Alte Prothese wird ins Labor zur Umarbeitung zusammen mit den alten Modellen und Abformungen gegeben. Die umgearbeitete Prothese wird dann eingesetzt.
10.07.: Eingehende Untersuchung und Schienenkontrolle.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.07. | GOÄ Ä1 | Beratung eines Kranken, auch telefonisch | 1 | 9 | 9€ | |
01.07. | GOÄ Ä5 | Symptombezogene Untersuchung | 1 | 80 | 4.66€ | |
01.07. | OK | GOZ 7020 | Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf | 1 | 450 | 25.31€ |
10.07. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung | 1 | 2.30 | 12.94€ | |
10.07. | GOZ 7040 | Kontrolle des Aufbissbehelfs | 1 | 65 | 3.66€ |
Gesamt: 55.57€
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial,
Hinweise zur Abrechnung
- Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet werden.
- BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 7020 (Stand Jan. 2021)
- Unter der Leistungsnummer wird das Umarbeiten einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf mit oder ohne adjustierte Oberfläche berechnet. Diese dient z.B. der Repositionierung des Unterkiefers, der Relaxierung der Kaumuskulatur oder Distraktion der Kiefergelenke oder dem Aufbau von Eckzahnführungen.
- Diese Nummer kann nur für abnehmbaren Zahnersatz und nicht für Kronen und Brücken in Ansatz gebracht werden.
- Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese kann auch im Vorfeld einer neuen definitiven prothetischen Versorgung indiziert sein.
- Sie kann jedoch nur an bereits vorhandenem abnehmbarem Zahnersatz ausgeführt werden.
- Für Veränderungen an neuen endgültigen Prothesen kann diese Leistungsnummer nicht berechnet werden.
- Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese kann additiv durch Aufbringung von Kunststoff oder durch subtraktive Maßnahmen erfolgen.