Fallbeschreibung / Dokumentation
Verschluss Sekundärteleskop 35 nach Zahnextraktion; Am Vortag war Pat. zur Zahnextraktion da. Heute Nachkontrolle und Auffüllen des Sekundärteleskopes 35 mit Kunststoff
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
03.08. | 35 | BEMA 100a(i) |
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung) |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform
Regelversorgung
Löst Festzuschuss aus:
1 x 6.0
Das Auffüllen (Verschließen) eines Sekundärteleskops im direkten Verfahren ohne zahntechnische Kosten nach Extraktion des Primärteil tragenden Zahnes ist nach Befund-Nr. 6.0, je Prothese, abrechenbar.
Hierdurch wird die Systematik verlassen, dass befundverändernde Maßnahmen Festzuschüsse nach den Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5 auslösen.
Es handelt sich unabhängig der Lückengebisstopographie und der Anzahl der (noch) vorhandenen Teleskope um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.
Berechnungsfähige Materialien
Materialkosten: Kunststoff für Tele auffüllen (Bitte KZV Besonderheiten prüfen)