Verschluss eines Sekundärteleskops nach Zahnextraktion - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Verschluss Sekundärteleskop 35 nach Zahnextraktion; Am Vortag war Pat. zur Zahnextraktion da. Heute Nachkontrolle und Auffüllen des Sekundärteleskopes 35 mit Kunststoff

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
03.08.35BEMA
100a(i)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung)13030
Gesamt: 30

Berechnungsfähige Materialien

Materialkosten: Kunststoff für Tele auffüllen (Bitte KZV Besonderheiten prüfen)

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform

  • Regelversorgung

Löst Festzuschuss aus:

  • 1 x 6.0

 

Das Auffüllen (Verschließen) eines Sekundärteleskops im direkten Verfahren ohne zahntechnische Kosten nach Extraktion des Primärteil tragenden Zahnes ist nach Befund-Nr. 6.0, je Prothese, abrechenbar.
Hierdurch wird die Systematik verlassen, dass befundverändernde Maßnahmen Festzuschüsse nach den Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5 auslösen.

Es handelt sich unabhängig der Lückengebisstopographie und der Anzahl der (noch) vorhandenen Teleskope um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.