Verschluss eines Sekundärteleskops nach Zahnextraktion - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Verschluss Sekundärteleskop 35 nach Zahnextraktion; Am Vortag war Pat. zur Zahnextraktion da. Heute Nachkontrolle und Auffüllen des Sekundärteleskopes 35 mit Kunststoff

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
03.08. 35 BEMA
100a(i)

 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung)

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform

   Regelversorgung

Löst Festzuschuss aus:

   1 x 6.0


Das Auffüllen (Verschließen) eines Sekundärteleskops im direkten Verfahren ohne zahntechnische Kosten nach Extraktion des Primärteil tragenden Zahnes ist nach Befund-Nr. 6.0, je Prothese, abrechenbar.
Hierdurch wird die Systematik verlassen, dass befundverändernde Maßnahmen Festzuschüsse nach den Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5 auslösen.

Es handelt sich unabhängig der Lückengebisstopographie und der Anzahl der (noch) vorhandenen Teleskope um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.

Berechnungsfähige Materialien

Materialkosten: Kunststoff für Tele auffüllen (Bitte KZV Besonderheiten prüfen)