Vollständige Unterfütterung der OK totalen Prothese mit funktioneller Randgestaltung - GKV

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
22.02.BEMA
Ä1
Beratung, auch fernmündlich199
22.02.OKBEMA
100e(i)
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer (als zweite Sitzung)18181
Gesamt: 90

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial

Hinweise zur Abrechnung

  • für vollständige Unterfütterung
    • einer partiellen Prothese, bei stark reduziertem Restgebiss – in der Regel bis zu drei Zähnen –
    • totalen Prothese
    • Coverdenture-Prothese
    • Deckprothese

abrechnungsfähig

  • Versorgungsform:
    • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 1x 6.7

 

Kommentar des G-BA:

  1. Wird bei einer vorhandenen Total-/Cover-Denture-Prothese die gesamte Prothesenbasis (Rebasierung) erneuert, wird diese Leistung nach Bema-Nr. 100e oder 100f abgerechnet.
  2. Die vollständige direkte Unterfütterung ist nicht Bestandteil des Bema und muss gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z  mit dem Patienten vereinbart werden. Ein Festzuschuss wird in diesem Fall nicht gewährt.
  3. Im Feld "Bemerkungen" ist die Art der Maßnahme zur Wiederherstellung zu beschreiben. Der Befund wird bei Wiederherstellungsmaßnahmen nicht ausgefüllt.
  4. Unterfütterungen von implantatgetragenen Prothesen sind nach 7.7 abzurechnen.