Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Vollständige Unterfütterung der OK Teilprothese (Modellgussprothese)
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
27.07. | OK | BEMA 100d(i) | Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren | 1 | 55 | 55€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
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- Versorgungsform:
- Regelversorgung
- löst folgende Festzuschüsse aus:
- 1x 6.6
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Bei zeitgleicher Planung - d.h. in gleicher Sitzung - von Unterfütterungsmaßnahmen nach Bema-Nr. 100d mit Reparaturmaßnahmen nach Bema-Nr. 100a oder 100b nur Bema-Nr. 100d als höherwertige Leistung abrechenbar.
BEMA-Nrn. 100 a und b neben BEMA-Nrn. 100 c bis f abrechnungsfähig, wenn die Wiederherstellung der Funktion (Bruch- und Sprungreparatur) oder die Erweiterung einer Prothese und die Unterfütterung einer abnehmbaren Prothese nicht in einer Sitzung durchführbar ist.
Ein Eintrag im Bemerkungsfeld oder im Feld „KZV-interne Mitteilung“ hinsichtlich der „zweizeitigen Durchführung“ ist sinnvoll. -
eine vollständige direkte Unterfütterung ist nicht Bestandteil der BEMA und muss gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z mit den Patienten vereinbart werden. Ein Festzuschuss ist in diesem Fall nicht gewährt.