6001 Aufstellen Grundeinheit

BEB-Nr.:
6001

Leistungsbeschreibung

• Aufstellen Grundeinheit
• Für die Aufstellung künstlicher Zähne auf einer Basis aus Wachs oder Metall. Keine Unterscheidung zwischen Wachs und Metall.
• Die Leistung umfasst den vorbereitenden und begleitenden Arbeitsaufwand bei der Aufstellung. „Zahneinheiten“ sind gesondert berechnungsfähig (6002 bis 6004).
• 1 x je Kiefer abrechenbar
• bei erneuter kompletter Aufstellung auch mehrmals berechenbar (z.B. uneinheitliche Okklusionsverhältnisse oder erneute Bissnahme)
• auf Basis aus Kunststoff, Metall, thermoplastischem oder tiefgezogenem Material.

Planzeit in min. / 100

2 700

Beachte

• bei erneuter kompletter Aufstellung auch mehrmals berechenbar