301 0 Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
301 0
Leistungsinhalt

Grundeinheit für die  Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Aufstellungen

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 301 0 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Abrechnungsfähig

  • als Grundeinheit einmal je Prothese
  • bei der Herstellung einer partiellen Prothese
  • bei der Herstellung einer Total- oder Deckprothese
  • bei Interimsprothesen
  • neben der Aufstellung von Konfektionszähnen auf


- Wachsbasis - BEL-Nr. 302 0
- Kunststoffbasis - BEL-Nr. 302 0
- Metallbasis - BEL-Nr. 303 0

Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 301 0 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können