Leistungsinhalt
Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Anzahl der Aufstellungen
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 301 0 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare / Hinweise
Abrechnungsfähig
• als Grundeinheit einmal je Prothese
• bei der Herstellung einer partiellen Prothese
• bei der Herstellung einer Total- oder Deckprothese
• bei Interimsprothesen
• neben der Aufstellung von Konfektionszähnen auf
- Wachsbasis - BEL-Nr. 302 0
- Kunststoffbasis - BEL-Nr. 302 0
- Metallbasis - BEL-Nr. 303 0
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 301 0 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.