011 1 Modellpaar trimmen

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
011 1
Leistungsinhalt
  • Modellpaar trimmen, occlusionsbezogen
  • Fixieren der Bisslage
Beachte
  • nur im Zusammenhang mit kieferorthopädischer Behandlung

 

  • nicht für Einzelkiefermodelle, sondern nur für Modellpaare in Occlusionsebene
  • Modellpaar sockeln (BEl-Nr. 013-0) und Modellpaar trimmen (BEL-Nr. 011-1) sind nicht für dassselbe Modellpaar berechenbar


Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • je Modellpaar
  • nur im Zusammenhang mit KFO
  • nicht neben BEL-Nr. 0130 Modellpaar sockeln
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

  • Modellpaar trimmen, okklusionsbezogen


Erläuterungen zur Abrechnung

  • Die L-Nr. 011 1 ist in Verbindung mit KFO-Leistungen abrechenbar. Für dasselbe Modellpaar können die L-Nrn. 011 1 und 013 0 nicht nebeneinander abgerechnet werden.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung
vom 29.02.2016


L-Nr. 011 1 Modellpaar trimmen
Ist die L-Nr. 011 1 (Modellpaar trimmen) neben der L-Nr. 001 0 (Modell) abrechenbar?
Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist L-Nr. 011 1 nur in Verbindung mit KFO Leistungen abrechenbar. Für dasselbe Modellpaar können die L-Nrn. 011 0 und 013 0 nicht nebeneinander abgerechnet werden.


Fachlich:

Das Trimmen eines Modellpaars nach der L-Nr. 011 1 kann bei der Konstruktionsplanung und der Anfertigung der Geräte wegen der okklusionsbezogenen Orientierung erforderlich sein. Die L-Nr. 011 1 ist neben der Herstellung der Modelle nach L-Nr. 001 0 abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen