Leistungsinhalt
- Modellpaar trimmen, occlusionsbezogen
- Fixieren der Bisslage
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• je Modellpaar
• nur im Zusammenhang mit KFO
• nicht neben BEL-Nr. 0130 Modellpaar sockeln
Beachte
• nicht für Einzelkiefermodelle, sondern nur für Modellpaare in Occlusionsebene
• Modellpaar sockeln (BEl-Nr. 013-0) und Modellpaar trimmen (BEL-Nr. 011-1) sind nicht für dassselbe Modellpaar berechenbar
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare / Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
• Modellpaar trimmen, okklusionsbezogen
Erläuterungen zur Abrechnung
• Die L-Nr. 011 1 ist in Verbindung mit KFO-Leistungen abrechenbar. Für dasselbe Modellpaar können die L-Nrn. 011 1 und 013 0 nicht nebeneinander abgerechnet werden.
Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung
vom 29.02.2016
L-Nr. 011 1 Modellpaar trimmen
Ist die L-Nr. 011 1 (Modellpaar trimmen) neben der L-Nr. 001 0 (Modell) abrechenbar?
Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist L-Nr. 011 1 nur in Verbindung mit KFO Leistungen abrechenbar. Für dasselbe Modellpaar können die L-Nrn. 011 0 und 013 0 nicht nebeneinander abgerechnet werden.
Fachlich:
Das Trimmen eines Modellpaars nach der L-Nr. 011 1 kann bei der Konstruktionsplanung und der Anfertigung der Geräte wegen der okklusionsbezogenen Orientierung erforderlich sein. Die L-Nr. 011 1 ist neben der Herstellung der Modelle nach L-Nr. 001 0 abrechenbar.