013 0 Modellpaar sockeln

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
013 0
Leistungsinhalt

Sockelung von OK und UK Modellen mit Bisslagefixierung durch Steg

Beachte
  • nur für Situationsmodellpaare  nicht für Technikmodellpaare
  • Modellpaar sockeln (BEl-Nr. 013-0) und Modellpaar trimmen (BEL-Nr. 011-1) sind nicht für dassselbe Modellpaar berechenbar

    Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachte
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • für kieferorthopädische Dokumentationsmodelle abrechenbar.
  • für dasselbe Modellpaar nicht neben der L-Nr. 011 1 abrechenbar.
  • Sockelschalen als Konfektionsfertigteile sind abrechenbar, wenn eine Bisslagenfixierung nicht möglich ist.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
  • Sockelschalen (Konfektionsfertigteile)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Modellpaar sockeln, dreidimensional orientiert
Modellpaar sockeln, dreidimensional orientiert in Sockelschalen


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 013 0 ist für kieferorthopädische Dokumentationsmodelle abrechenbar.
Die L-Nr. 013 0 ist für dasselbe Modellpaar nicht neben der L-Nr. 011 1 abrechenbar.
Sockelschalen als Konfektionsfertigteile sind abrechenbar, wenn eine Bisslagenfixierung nicht möglich ist.

Kommentarquelle
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung
vom 29.02.2016


Sind bei der Berechnung der L-Nr. 013 0 im Einzelfall auch Materialkosten für die Sockelschalen abrechenbar, wenn Sockelschalen erforderlich sind?

Die Erläuterungen zur Abrechnung enthalten die folgenden Regelungen: „Die L-Nr. 013 0 ist für kieferorthopädische Dokumentationsmodelle abrechenbar.“ „Sockelschalen als Konfektionsfertigteile sind abrechenbar, wenn eine Bisslagenfixierung nicht möglich ist.“ Die Materialkosten für eine Kunststoffschale sind nach § 2 Absatz 4 der Einleitenden Be- stimmungen gesondert abrechen

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
  • ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen