BEL-Nr.:
404 0
Leistungsinhalt
Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn
- Grundleistungen für die Herstellung einer gegossenen oder gebogenen semipermanenten Retentionsschiene als Retainer in der KFO.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Zahnangabe
Art /Hersteller des verwendeten Materials
Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnumme
Abrechenbar je:
je Zahn
Abrechnungsbestimmungen
Die alleinige Verwendung von Drähten, auch verseilt, zur Herstellung einer Retentionsschiene erfüllt nicht den Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0.
Beachte
L-Nr. 155 0 (Konditionierung je Zahn / Flügel) ist je Zahn zusätzlich abrechenbar.
Verbrauchsmaterial
• Abdruckmaterial
• Biss Silikon
• Biss Silikon
Kommentare / Hinweise
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
Um eine semipermanente Schiene aus Metall abrechnen zu können, muss diese gegossen sein. Zur Präzisierung dieser Anforderung wurden die Erläuterungen zur Abrechnung daher wie folgt gefasst:
- "Die alleinige Verwendung von Drähten, auch verseilt, zur Herstellung einer Retentionsschiene erfüllt nicht den Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0."
- Damit ist ausgeschlossen, dass durch das alleinige Biegen eines unverseilten oder verseilten Drahtes der Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0 erfüllt ist.
Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)