404 0 Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn

BEL-Nr.:
404 0

Leistungsinhalt

Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn

  • Grundleistungen für die Herstellung einer gegossenen oder gebogenen semipermanenten Retentionsschiene als Retainer in der KFO.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Zahnangabe Art /Hersteller des verwendeten Materials Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnumme
Abrechenbar je: 
je Zahn

Abrechnungsbestimmungen

Die alleinige Verwendung von Drähten, auch verseilt, zur Herstellung einer Retentionsschiene erfüllt nicht den Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0.

Beachte

L-Nr. 155 0 (Konditionierung je Zahn / Flügel) ist je Zahn zusätzlich abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

Um eine semipermanente Schiene aus Metall abrechnen zu können, muss diese gegossen sein. Zur Präzisierung dieser Anforderung wurden die Erläuterungen zur Abrechnung daher wie folgt gefasst:

  1. "Die alleinige Verwendung von Drähten, auch verseilt, zur Herstellung einer Retentionsschiene erfüllt nicht den Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0."
  2. Damit ist ausgeschlossen, dass durch das alleinige Biegen eines unverseilten oder verseilten Drahtes der Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0 erfüllt ist.
Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)