802 5 Leistungseinheit – Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
802 5
Leistungsinhalt

Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten, gebogen, gegossen, auch bei Verwendung einer vorhandenen Vorrichtung.

Beachte

Auch für Reparaturen gilt die Gewährleistungspflicht, daher ist eine gute Dokumentation zwingend erforderlich.
Immer in Verbindung mit 801 0 oder 801 8 abzurechnen

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Zahnangabe
  • Bezeichnung welche Stützvorrichtung
  • Art /Hersteller des verwendeten Materials
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen

Die L-Nr. 802 5 ist je Halte- und/ oder Stützvorrichtung abrechenbar.

ggf. zusätzlich berechenbar:

  • 202 1 Einarmige gegossene Haltevorrichtung
  • 202 5 Kralle
  • 202 6 Ney - Stiel
  • 202 7 Auflage
  • 203 1 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung
  • 204 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage
  • 205 0 Bonwillklammer
  • 308 0 Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung
  • 380 5 Auflage gebogen
  • 381 0 Sonstige gebogene Halte-/Stützvorrichtung
  • 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
  • Biss Silikon (kein Wachs!)
  • Lot
Berechnung daneben ausgeschlossen
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen