813 0 Einfaches Auswechseln eines Konfektionsteil

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
813 0
Leistungsinhalt
  • Einschrauben eines Sekundärteils eines konfektionierten Kugelknopfankers
  • ggf. Entfernen des defekten Sekundärteils
Beachte
  • Hierfür sind die BEL-Nrn. 801 0  nicht abrechenbar.

Auswirkung auf die Abrechnung Die Einschränkung auf konfektionierte Kugelknopfanker bewirkt, dass sämtliche Geschiebeteile (auch aus Kunststoff) im Rahmen einer Instandsetzung nur noch über die BEB 97 abgerechnet werden können.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Zahnangabe
  • Art der Maßnahme
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Abrechenbar nur für das Auswechseln des Friktionsteils eines Kugelknopfankers.
  • Geschiebehülsen oder -teile gehören nicht zur Regelversorgung und werden nach BEB berechnet.
  • Material ist zusätzlich abrechenbar.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
  1. Wird nicht nur der Retentionseinsatz im Sekundärteil eines konfektionierten Kugelknopfankers, sondern das gesamte Sekundärteil ausgewechselt, so geht dies über den Leistungsumfang der BEL-Nr. 813 0 hinaus und wird als Einarbeiten eines konfektionierten Ankers - Primär- oder Sekundärteil unter der BEL-Nr. 134 7 abgerechnet. Wird ein vorhandenes Sekundärteil wiederbefestigt, so ist dies unter der BEL-Nr. 134 9 Sekundärteil wiederbefestigen abrechenbar. Das Retentionsteil des konfektionierten Kugelknopfankers ist als Material gesondert abrechenbar.
  2. Werden andere Friktionsteile als die eines Kugelknopfankers, wie z. B. Geschiebeteile ausgetauscht, so wird dies unter einem privaten Leistungsverzeichnis abgerechnet.
Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Abrechnungsfähig

  • für das Auswechseln des aktivierbaren Teiles eines Kugelknopfankers (Wurzelstiftkappe)
  • zzgl. Materialkosten für Konfektionsteil

Nicht abrechnungsfähig

  • für das Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Primärteils eines Konfektionsankers auf die Wurzelstiftkappe BEL-Nr. 134 7
  • für das Einarbeiten des erneuerungsbedürftigen Sekundärteils in die Kunststoff- oder Metallbasis BEL-Nr. 134 7
  • für das Auswechseln eines Silikonrings bei einem Locator (BEB-Leistung)
  • für das Auswechseln eines Konfektionsteils bei einem Steg, Ceka-Anker, ZL-Anker, Degutec Geschiebe etc. (BEB-Leistung)
  • neben der BEL-Nr. 801 0 - Grundeinheit ZE mit Ausnahme bei einer zusätzlichen Reparatur
Kommentarquelle
ZMV+
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen