Leistungsinhalt
Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone, einer teleskopierenden Krone oder eines Brückengliedes
Beachte
Auch für Reparaturen gilt die Gewährleistungspflicht, daher ist eine gute Dokumentation zwingend erforderlich
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Zahnangabe
- Art der Maßnahme
- Trennspalt schließen
- Kronenrand verlängern
- Bruch- oder Riss beseitigen
- Kontaktpunkt wiederherstellen
- Vorbereitung der Kontaktfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen
ggf. zusätzlich berechenbar
- 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
- 150 0 Metallverbindung nach keramischem Brand
Verbrauchsmaterial
- Abdruckmaterial
- Bisssilikon (kein Wachs!)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
- Die BEL-Nr. 820 8 ist je Maßnahme an einer Krone abrechenbar.
- Die BEL-Nr. 807 0 und ggf. die Erneuerung der Verblendung ist zusätzlich abrechenbar.
- Abrechnungsfähig bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36a je Maßnahme z. B.
- Trennspalt schließen
- Kronenrand verlängern
- Bruch oder Riss beseitigen
- Kontaktpunkt wiederherstellen
- Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung (Metallbereich)*
- bei einer Krone
- neben der BEL-Nr. 807 0 - Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
* für eine vestibuläre Verblendung innerhalb des Verblendbereichs - ZE-Richtlinie Nr. 20
Kommentarquelle
VDZI
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen