820 8 Reparatur einer implantatgestützte Krone

BEL-Nr.:
820 8

Leistungsinhalt

Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone, einer teleskopierenden Krone oder eines Brückengliedes

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

  • Zahnangabe
  • Art der Maßnahme
    • Trennspalt schließen
    • Kronenrand verlängern
    • Bruch- oder Riss beseitigen
    • Kontaktpunkt wiederherstellen
    • Vorbereitung der Kontaktfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen

ggf. zusätzlich berechenbar

  • 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
  • 150 0 Metallverbindung nach keramischem Brand

 

Beachte

Auch für Reparaturen gilt die Gewährleistungspflicht, daher ist eine gute Dokumentation zwingend erforderlich

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Bisssilikon (kein Wachs!)

Kommentare / Hinweise

  1. Die BEL-Nr. 820 8 ist je Maßnahme an einer Krone abrechenbar.
  2. Die BEL-Nr. 807 0 und ggf. die Erneuerung der Verblendung ist zusätzlich abrechenbar.
  3. Abrechnungsfähig bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36a je Maßnahme z. B.
    - Trennspalt schließen
    - Kronenrand verlängern
    - Bruch oder Riss beseitigen
    - Kontaktpunkt wiederherstellen
    - Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung (Metallbereich)*
    • bei einer Krone
    • neben der BEL-Nr. 807 0 - Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
    * für eine vestibuläre Verblendung innerhalb des Verblendbereichs - ZE-Richtlinie Nr. 20

Kommentarquelle:
VDZI