820 8 Reparatur einer implantatgestützte Krone

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
820 8
Leistungsinhalt

Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone, einer teleskopierenden Krone oder eines Brückengliedes

Beachte

Auch für Reparaturen gilt die Gewährleistungspflicht, daher ist eine gute Dokumentation zwingend erforderlich

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Zahnangabe
  • Art der Maßnahme
  • Trennspalt schließen
  • Kronenrand verlängern
  • Bruch- oder Riss beseitigen
  • Kontaktpunkt wiederherstellen
  • Vorbereitung der Kontaktfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen

Ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen

ggf. zusätzlich berechenbar

  • 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
  • 150 0 Metallverbindung nach keramischem Brand
Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
  • Bisssilikon (kein Wachs!)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
  1. Die BEL-Nr. 820 8 ist je Maßnahme an einer Krone abrechenbar.
  2. Die BEL-Nr. 807 0 und ggf. die Erneuerung der Verblendung ist zusätzlich abrechenbar.
  3. Abrechnungsfähig bei einem Ausnahmefall nach ZE-Richtlinie Nr. 36a je Maßnahme z. B.


   - Trennspalt schließen
   - Kronenrand verlängern
   - Bruch oder Riss beseitigen
   - Kontaktpunkt wiederherstellen
   - Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung (Metallbereich)*

  • bei einer Krone
  • neben der BEL-Nr. 807 0 - Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
       * für eine vestibuläre Verblendung innerhalb des Verblendbereichs - ZE-Richtlinie Nr. 20
Kommentarquelle
VDZI
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen