Leistungsinhalt
keine weiteren Angaben
Beachte
Die Leistung ist im Rahmen einer Rep mehrfach berechenbar.
Genaue Dokumentation der Rep un der Region erforderlich
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Angabe des Kiefers - Region
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Die L-Nr. 851 3 kann nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.
- Sofern eine Teilunterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach der L-Nr. 808 5 abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
Abformmaterial
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zur Abrechnung
Die L-Nr. 851 3 kann nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.
Sofern eine Teilunterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach der L-Nr. 808 5 abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen