851 3 Leistungseinheit Basisteil Kunststoff Unterkieferprotrusionsschiene

BEL-Nr.:
851 3

Leistungsinhalt

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Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Angabe des Kiefers - Region

Herstellungsort:

Eigenlabor (Name des ZT)

Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

  • Die L-Nr. 851 3 kann nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.
  • Sofern eine Teilunterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach der L-Nr. 808 5 abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

Abformmaterial

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zur Abrechnung

Die L-Nr. 851 3 kann nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.

Sofern eine Teilunterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach der L-Nr. 808 5 abrechenbar.

 

 

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI