851 3 Leistungseinheit Basisteil Kunststoff Unterkieferprotrusionsschiene

Kategorie
Teil 8 Reparaturen und Erweiterungen
Nummern
BEL-Nr.
851 3
Leistungsinhalt

keine weiteren Angaben

Beachte

Die Leistung ist im Rahmen einer Rep mehrfach berechenbar. 

Genaue Dokumentation der Rep un der Region erforderlich

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Angabe des Kiefers - Region

Herstellungsort:

Eigenlabor (Name des ZT)

Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 851 3 kann nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.
  • Sofern eine Teilunterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach der L-Nr. 808 5 abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial

Abformmaterial

Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zur Abrechnung

Die L-Nr. 851 3 kann nur berechnet werden, wenn an derselben Stelle keine andere Leistung erbracht wird.

Sofern eine Teilunterfütterung notwendig ist, ist diese zusätzlich nach der L-Nr. 808 5 abrechenbar.

 

 

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen