BEL-Nr.:
851 4
Leistungsinhalt
Gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten, auch bei Verwendung einer vorhandenen Vorrichtung.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Angabe der Region
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- Die L-Nr. 851 4 ist je Halte- und/oder Stützvorrichtung abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten, auch bei Verwendung einer vorhandenen Vorrichtung.
Erläuterung zur Abrechnung
Die L-Nr. 851 4 ist je Halte- und/oder Stützvorrichtung abrechenbar.
Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI