Leistungsinhalt
Grundeinheit bei Reparaturen und/oder Erweiterungen von KFO Apparaturen oder Aufbissbehelfen
abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
• alle Vor- und Nacharbeiten die für die Instantsetzung und/oder Erweiterung erforderlich sind, bspw. Anrauhen der Basis, Politur des Gerätes
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Art des Gerätes, Defekt/Erweiterung, Kieferangabe
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• einmal je KFO/FKO-Gerät oder Aufbissbehelf in Verbindung mit den BEL 862 0, BEL 863 0, BEL 802 1, BEL 802 2, BEL 802 3 und BEL 802 4 abrechenbar.
Beachte
• je Gerät einmal berechenbar
• weitere Leistungen je nach durchgeführter Instandsetzung oder Erweiterung zusätzich berechenbar
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare / Hinweise
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
• Die kieferorthopädischen Reparaturleistungen wurden aus dem speziellen Leistungsteil der Gruppe 7 in die für Reparaturen und Erweiterungen maßgebliche Gruppe 8 überführt. Damit soll eine über alle Leistungsbereiche gleichermaßen strukturierte Zuordnung sichergestellt werden. Zahntechnische Leistungen aus allen Bereichen, die sich mit Reparaturen und Erweiterungen befassen, sind in der Gruppe 8 zusammengefasst.
• BEL-Nr. 761 0 Grundeinheit / Instands. KFO oder Aufbissbehelf erhält die neue BEL-Nr. 861 0 Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf.
• Die Erläuterungen zum Leistungsinhalt und zur Abrechnung wurden gegenüber der BEL-Nr. 761 0 ergänzt und damit präzisiert. Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 861 0 gehen der VDZI und der GKV-SV davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 761 0 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 861 0 zu Grunde gelegt wird.
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Grundeinheit, Instandsetzung und/oder Erweiterung eines KFO/FKO-Gerätes
Grundeinheit, Instandsetzung und/oder Erweiterung eines Aufbissbehelfs
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 861 0 ist als Grundeinheit einmal je KFO/FKO-Gerät oder Aufbissbehelf in Verbindung mit den L-Nrn. 862 0, 863 0, 802 1, 802 2, 802 3 und 802 4 abrechenbar